Beta-Tester-Vereinbarung
Vereinbarung für Beta-Tester der Quotivo Software.
Beta-Tester-Vereinbarung
Stand: 20.06.2026 (Version 2.0)
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme am Beta-Test der Software „Quotivo" (nachfolgend „Software"), bereitgestellt von:
IT-Service Matthias Tichý (nachfolgend „Anbieter")
Lindenufer 39, 13597 Berlin, Deutschland
Telefon: 0179 5332299
E-Mail: support@quotivo.de
USt-IdNr.: siehe Impressum
Die Beta-Teilnahme richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Adressaten dieser Vereinbarung.
2. Beta-Status und Bereitstellung
Die Software befindet sich in der Beta-Phase und wird dem Beta-Tester unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auf das Vertragsverhältnis finden die Vorschriften über die Schenkung (§§ 521, 523, 524 BGB) entsprechende Anwendung. Das bedeutet:
- Die Software ist noch nicht final und kann Fehler, Lücken oder unfertige Funktionen enthalten.
- Funktionen können sich jederzeit ändern, ergänzt oder entfernt werden.
- Ausfälle, Datenverluste oder unerwartetes Verhalten sind möglich.
- Eine Mängelhaftung des Anbieters besteht nur für arglistig verschwiegene Mängel und für vom Anbieter ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften (§§ 523, 524 BGB, § 444 BGB).
3. Vertraulichkeit
Der Beta-Tester verpflichtet sich, während der Beta-Teilnahme und für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung:
- Inhalte der Software (Screenshots, nicht veröffentlichte Funktionen, interne Strukturen) nicht öffentlich zu teilen oder an Dritte weiterzugeben;
- gefundene Sicherheitslücken oder kritische Bugs ausschließlich dem Anbieter zu melden und nicht zu veröffentlichen (Coordinated Disclosure);
- Zugangsdaten geheim zu halten und nicht weiterzugeben.
Für allgemein zugängliche Informationen endet die Vertraulichkeitspflicht mit deren öffentlichem Bekanntwerden. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 GeschGehG gilt die Geheimhaltungspflicht ohne zeitliche Begrenzung.
4. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und echte Daten
Der Beta-Tester darf während der Beta-Phase auch echte personenbezogene Daten (z. B. von Kunden, Mitarbeitern, Projekten) erfassen und verarbeiten. Für diese Verarbeitung gilt:
- Der Beta-Tester ist und bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die durch ihn im System erfassten Daten und für die DSGVO-Konformität gegenüber den Betroffenen.
- Der Anbieter wird Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist unter quotivo.de/avv abrufbar und wird mit Akzeptanz dieser Vereinbarung verbindlicher Bestandteil. Der Beta-Tester erhält den AVV zusätzlich nach der Registrierung als PDF per E-Mail.
- Tenant-Daten werden mit einer mandantenspezifischen Verschlüsselung (AES-256) gespeichert; der Anbieter verarbeitet die im System gespeicherten Inhaltsdaten nicht für eigene Zwecke und wertet sie nicht aus.
- Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter (z. B. IONOS für Hosting, BunnyWay für CDN, Microsoft für E-Mail-Versand, Haufe-Lexware für Buchhaltungsschnittstelle, Mollie für Zahlungsabwicklung) ist Anlage zum AVV.
- Eine Datenübermittlung in Drittländer erfolgt nur unter den Garantien der Art. 44 ff. DSGVO (Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln).
- Der Anbieter wird den Beta-Tester unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach) im Verantwortungsbereich des Anbieters informieren (Art. 33 DSGVO).
5. Bug-Reporting und Feedback
Der Beta-Tester wird gebeten, gefundene Fehler, Probleme oder Verbesserungsvorschläge über die in der Software verfügbare Feedback-Funktion oder per E-Mail an support@quotivo.de zu melden. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht nicht.
Für das vom Beta-Tester übermittelte Feedback (Bug-Reports, Feature-Vorschläge, Texte) räumt der Beta-Tester dem Anbieter ein einfaches, unentgeltliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Weiterentwicklung der Software ein. Personenbezogene Daten werden hiervon nicht erfasst.
6. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen sowie
- bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Beta-Phase erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Beta-Tester regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf 500 EUR pro Schadensfall, begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Beta-Tester ist für eigenverantwortliche tägliche Backups seiner Daten verantwortlich; bei Verletzung dieser Mitwirkungspflicht greift § 254 BGB (Mitverschulden).
7. Rechnungsstellung und Aufbewahrung
Mit der Lexware-Office-Integration in der Beta-Phase erstellte Rechnungen sind echte Rechnungen mit vollem Rechtscharakter. Der Beta-Tester ist verpflichtet, alle Rechnungen vor dem Versand sorgfältig zu prüfen.
Der Beta-Tester ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB und § 147 AO (in der Regel 10 Jahre) sowie der GoBD eigenverantwortlich. Vor Beendigung der Beta-Teilnahme hat der Beta-Tester sämtliche steuerlich oder handelsrechtlich relevanten Daten zu exportieren und revisionssicher zu archivieren.
8. Dauer, Beendigung und Datenübertragung
- Die Dauer der Beta-Teilnahme wird individuell zwischen Beta-Tester und Anbieter abgestimmt.
- Es erfolgt keine automatische Überführung in eine kostenpflichtige Version. Eine eventuelle Übernahme in ein kostenpflichtiges Abonnement wird gesondert vereinbart.
- Beide Parteien können die Beta-Teilnahme jederzeit in Textform (auch per E-Mail) ohne Angabe von Gründen beenden.
- Bei Beendigung stellt der Anbieter dem Beta-Tester für einen Zeitraum von 30 Tagen einen vollständigen Datenexport (CSV/JSON/PDF, Art. 20 DSGVO) zur Verfügung.
- Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten innerhalb von weiteren 14 Tagen unwiederbringlich gelöscht. Steuerlich oder handelsrechtlich aufbewahrungspflichtige Daten (siehe § 7) hat der Beta-Tester zuvor selbst zu sichern.
9. Mitwirkungspflichten des Beta-Testers
- Eigenverantwortliche regelmäßige Datensicherung (siehe § 6 und § 8).
- Sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten; Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird ausdrücklich empfohlen, für Administrator-Konten ist sie Pflicht.
- Unverzügliche Meldung von Sicherheitsvorfällen, Datenpannen und ungewöhnlichem Verhalten der Software an support@quotivo.de.
- Lasttests, Penetrationstests, automatisiertes Scraping oder andere nicht-funktionsgemäße Belastungen der Software dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters durchgeführt werden.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Cyberangriffe großen Ausmaßes, behördliche Anordnungen, länger andauernde Strom- oder Netzausfälle) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
11. Akzeptanz
Mit dem Anhaken der Checkbox bei der Registrierung bestätigt der Beta-Tester, dass er die unter quotivo.de/beta-tester-vereinbarung abrufbare Vereinbarung in der Fassung vom 20.06.2026 (Version 2.0) gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Wortlaut der Vereinbarung sowie dem AVV (PDF) wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
12. Änderungen dieser Vereinbarung
Änderungen dieser Vereinbarung werden dem Beta-Tester mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Beta-Tester nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch endet die Beta-Teilnahme zum Wirksamwerden der Änderung; das Recht auf Datenexport nach § 8 bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin, soweit der Beta-Tester Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: support@quotivo.de